Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ ist weit verbreitet, kann jedoch falsche Erwartungen wecken. Eine einzelne Betreuungskraft arbeitet nicht rund um die Uhr. Sie lebt für die Dauer ihres Einsatzes im Haushalt und unterstützt innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit im Alltag, im Haushalt sowie bei der grundpflegerischen Versorgung.
Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und freie Zeiten müssen eingehalten werden. Besteht ein regelmäßiger nächtlicher oder durchgehender Unterstützungsbedarf, prüfen wir gemeinsam, welche zusätzlichen Versorgungsbausteine erforderlich sind.
Diese offene Einordnung ist uns wichtig, weil nur so eine faire, rechtlich saubere und dauerhaft stabile Betreuung entstehen kann.
Individuelle Betreuung mit persönlicher Ausrichtung
Die Betreuung im häuslichen Umfeld gehört zu den persönlichsten Formen der Unterstützung im Alltag. Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und unterstützt eine pflegebedürftige Person – in Einzelfällen auch ein Ehepaar oder zwei Personen im selben Haushalt.
Der Tagesablauf wird vor Beginn der Betreuung gemeinsam besprochen. Dabei achten wir darauf, dass der Unterstützungsbedarf realistisch eingeschätzt wird und die Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und freien Zeiten der Betreuungskraft eingehalten werden.
In der Regel umfasst der Einsatz eine 40-Stunden-Arbeitswoche sowie einen freien Tag pro Woche. Wenn der Unterstützungsbedarf darüber hinausgeht, besprechen wir offen, welche zusätzliche Hilfe erforderlich ist.
Für wen eignet sich Betreuung in häuslicher Gemeinschaft?
Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft eignet sich besonders für Menschen, die weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben möchten, im Alltag aber regelmäßig Unterstützung benötigen.
Typische Situationen sind:
zunehmende Unsicherheit im Alltag
beginnende oder bereits fortgeschrittene Pflegebedürftigkeit
Entlastung von Angehörigen
Unterstützung nach Krankenhausaufenthalt oder Reha
Hilfe bei Körperpflege, Haushalt, Mahlzeiten und Tagesstruktur
Einsamkeit oder fehlende soziale Ansprache
demenzielle Veränderungen, sofern die Situation zu Hause sicher organisierbar ist
Vermeidung oder Verzögerung eines Umzugs in ein Pflegeheim
Ob diese Betreuungsform im konkreten Fall geeignet ist, klären wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch. Dabei sprechen wir auch offen darüber, wenn zusätzliche Hilfe erforderlich ist oder eine Betreuung durch eine einzelne Betreuungskraft nicht ausreicht.
Aufgaben der Betreuungskraft
Grundpflege
Die Betreuungskraft kann bei nicht-medizinischen Alltagshilfen unterstützen, zum Beispiel:
• Hilfe beim Waschen, Duschen und Ankleiden
• Unterstützung beim Toilettengang
• Hilfe beim Aufstehen, Hinsetzen und Zubettgehen
• Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
• Mobilisation im Alltag
• Erinnerung an Trinken, Essen und Tagesstruktur
Die Betreuungskraft ersetzt keinen ambulanten Pflegedienst. Medizinische Behandlungspflege gehört nicht zu ihren Aufgaben.
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Die Betreuungskraft unterstützt im Haushalt der betreuten Person, zum Beispiel bei:
• Zubereitung von Mahlzeiten
• Einkäufen
• Wäschepflege
• Ordnung und alltäglicher Reinigung
• Begleitung bei kleinen Erledigungen
• Unterstützung bei einer geregelten Tagesstruktur
Die hauswirtschaftlichen Aufgaben beziehen sich auf den Haushalt der betreuten Person und müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Betreuung stehen.
Alltagsbegleitung und Aktivierung
Oft ist nicht nur praktische Hilfe wichtig, sondern auch menschliche Nähe. Die Betreuungskraft kann den Alltag begleiten durch:
• Gespräche und soziale Ansprache
• gemeinsame Mahlzeiten
• Spaziergänge
• Gesellschaftsspiele, Vorlesen oder gemeinsame Aktivitäten
• Begleitung zu Arztterminen
• Unterstützung beim Kontakt zu Angehörigen und Freunden
Ziel ist eine Betreuung, die Sicherheit gibt, Angehörige entlastet und der betreuten Person möglichst viel Selbstständigkeit erhält.
Mobilität und Tagesstruktur
Gerade nach Krankenhausaufenthalten, Reha oder längeren Phasen der Unsicherheit kann eine feste Tagesstruktur sehr wertvoll sein. Die Betreuungskraft unterstützt dabei, Mobilität, Aktivität und Orientierung im Alltag zu fördern – immer im Rahmen der vereinbarten Aufgaben und der körperlichen Möglichkeiten der betreuten Person.
Was gehört nicht zur 24-Stunden-Betreuung?
Damit keine falschen Erwartungen entstehen, erklären wir offen, welche Leistungen nicht durch eine einzelne Betreuungskraft abgedeckt werden können.
Nicht dazu gehören insbesondere:
medizinische Behandlungspflege, zum Beispiel Spritzen, Wundversorgung oder Medikamentengabe nach ärztlicher Verordnung
eine durchgehende Arbeitsbereitschaft rund um die Uhr
regelmäßige Nachtarbeit ohne zusätzliche Regelung
lückenlose Beaufsichtigung ohne Pausen oder Ruhezeiten
schwere Hebetätigkeiten ohne geeignete Hilfsmittel
Betreuung mehrerer Haushalte
vollständige Haushaltsführung für Angehörige oder weitere Personen
Tätigkeiten, die die Gesundheit oder Sicherheit der Betreuungskraft gefährden
Wenn medizinische Behandlungspflege erforderlich ist, empfehlen wir die Ergänzung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Wenn nachts regelmäßig Hilfe benötigt wird, besprechen wir gemeinsam, welche zusätzliche Unterstützung sinnvoll und rechtlich sauber ist.
So läuft die Vermittlung ab
1. Erstgespräch
Wir besprechen telefonisch oder persönlich die aktuelle Situation. Dabei geht es unter anderem um Pflegegrad, Gesundheitszustand, Tagesablauf, Wohnsituation, Mobilität, Sprachwünsche, Aufgaben und mögliche Risiken.
2. Bedarfserfassung
Wir erfassen, welche Unterstützung wirklich benötigt wird. Dazu gehören auch sensible Punkte wie nächtlicher Hilfebedarf, Demenz, Inkontinenz, Mobilität, Sturzrisiko, Haustiere, Rauchen, Führerscheinwunsch oder besondere Anforderungen an die Betreuungskraft.
3. Auswahl einer passenden Betreuungskraft
Auf Grundlage Ihrer Angaben suchen wir nach einer geeigneten Betreuungskraft. Dabei achten wir nicht nur auf Erfahrung und Sprache, sondern auch auf Persönlichkeit, Belastbarkeit und die konkrete Familiensituation.
4. Vorstellung des Personalvorschlags
Sie erhalten einen Personalvorschlag mit den wichtigsten Informationen zur Betreuungskraft. Sie können den Vorschlag in Ruhe prüfen und Rückfragen stellen.
5. Vertragsunterlagen und Organisation
Vor Beginn der Betreuung erhalten Sie die relevanten Vertragsunterlagen und eine klare Kostenübersicht. Wir erklären Ihnen, wer Ihr Vertragspartner ist, welche Leistungen enthalten sind und welche Kündigungs- und Wechselregelungen gelten.
Eine Kündigung ist täglich möglich. Nach Zugang der Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.
6. Anreise und Start der Betreuung
Wir begleiten die Organisation der Anreise und stehen auch nach Beginn der Betreuung als Ansprechpartner zur Verfügung. Gerade die ersten Tage sind wichtig, damit sich alle Seiten aneinander gewöhnen.
7. Begleitung während des Einsatzes
Auch nach der Vermittlung bleiben wir erreichbar. Wenn Fragen, Missverständnisse, Änderungswünsche oder Probleme entstehen, unterstützen wir bei der Klärung.
8. Wechsel oder Vertretung
Betreuungskräfte bleiben meist für einen begrenzten Zeitraum im Einsatz und werden anschließend abgelöst. Wir unterstützen bei der Organisation des Wechsels und achten darauf, dass die Betreuung möglichst stabil weiterläuft.
Was kostet eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung?
Die Kosten hängen von der konkreten Betreuungssituation ab. Entscheidend sind unter anderem:
• gewünschte Deutschkenntnisse
• Pflege- und Betreuungsaufwand
• Erfahrung der Betreuungskraft
• Führerscheinwunsch
• nächtlicher Hilfebedarf
• Anzahl der zu betreuenden Personen
• besondere Anforderungen im Haushalt
• gewünschter Beginn und Einsatzdauer
Je nach Betreuungssituation liegen die monatlichen Gesamtkosten häufig im Bereich von etwa 3.200 € bis 3.800 €. Bei besonderen Anforderungen, zum Beispiel sehr guten Deutschkenntnissen, Führerschein, höherem Betreuungsaufwand oder regelmäßigem nächtlichem Hilfebedarf, können die Kosten abweichen.
Die genaue Zusammensetzung der Kosten erklären wir Ihnen vor Vertragsabschluss transparent, einschließlich Dienstleistungsvergütung, Vermittlungs- beziehungsweise Serviceanteil, möglicher Zuschläge und voraussichtlicher Reisekosten.
Sie erhalten vor Vertragsabschluss ein individuelles Angebot mit klarer Kostenübersicht. Uns ist wichtig, dass Sie vor Beginn der Betreuung wissen, welche monatlichen Kosten entstehen und welche Leistungen darin enthalten sind.
Mögliche finanzielle Unterstützung
Je nach Pflegegrad und Situation können Leistungen der Pflegeversicherung helfen, die Gesamtkosten teilweise zu reduzieren. Dazu können insbesondere gehören:
Pflegegeld ab Pflegegrad 2
Verhinderungspflege
Entlastungsbetrag
Leistungen für Tagespflege oder ergänzende Angebote
steuerliche Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
Wir beraten Sie dazu orientierend und zeigen Ihnen, welche Fragen Sie mit Pflegekasse, Steuerberatung oder Pflegedienst klären sollten. Eine verbindliche Prüfung der Leistungsansprüche erfolgt durch die Pflegekasse beziehungsweise durch qualifizierte Beratungsstellen.
Legalität, Entsendung und A1-Bescheinigung
PermaCura vermittelt Betreuungskräfte im Rahmen des EU-Entsendemodells. Die Betreuungskraft ist dabei nicht bei der Familie angestellt, sondern bei einem ausländischen Dienstleistungsunternehmen beschäftigt.
Für Familien ist wichtig:
Es gibt einen Vermittlungsvertrag mit PermaCura.
Zusätzlich gibt es einen Dienstleistungsvertrag mit dem ausländischen Arbeitgeber der Betreuungskraft.
Die Betreuungskraft bleibt im Entsendeland sozialversichert.
Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis der Sozialversicherung im Entsendeland.
Die A1-Bescheinigung wird durch das zuständige Entsendeunternehmen bereitgestellt. Wir achten darauf, dass dieser Nachweis spätestens zu Beginn des Einsatzes vorliegt beziehungsweise nachvollziehbar angefordert wurde.
Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und freie Tage müssen eingehalten werden.
Die Betreuungskraft hat Anspruch auf faire Arbeitsbedingungen.
Wir achten darauf, dass die Betreuung nicht als „Rund-um-die-Uhr-Arbeit“ missverstanden wird. Eine stabile Betreuung funktioniert nur, wenn sowohl die betreute Person als auch die Betreuungskraft geschützt werden.
Unser Anspruch
Wir möchten, dass Familien vor Beginn der Betreuung genau verstehen, welche Leistungen möglich sind, wo die Grenzen der Betreuung liegen, welche Kosten entstehen, welche Unterlagen relevant sind und wer jeweils Vertragspartner ist.
Ebenso wichtig ist uns, dass Arbeitszeiten, Ruhezeiten, freie Zeiten, Wechselregelungen und mögliche Ausfallsituationen offen besprochen werden.
Diese Transparenz ist ein zentraler Bestandteil unserer Beratung – und die Grundlage für eine faire, rechtlich saubere und dauerhaft stabile Betreuung.
Was muss im Haushalt vorhanden sein?
Damit die Betreuungskraft gut arbeiten und sich während des Einsatzes erholen kann, benötigt sie angemessene Wohnbedingungen.
Erforderlich sind insbesondere:
ein eigenes, abschließbares oder ausreichend privates Zimmer
ein bequemes Bett
Kleiderschrank oder Stauraum
Licht und Nachttisch
Sitzgelegenheit, zum Beispiel Stuhl oder kleiner Tischbereich
Fenster, Heizmöglichkeit und ausreichende Privatsphäre
Zugang zu Bad und Küche
WLAN-Zugang
ausreichend Pausen- und Ruhezeiten
Verpflegung im Haushalt
respektvoller Umgang und klare Absprachen
Je besser die Betreuungskraft ankommt und je klarer der Alltag geregelt ist, desto stabiler funktioniert die Betreuung.
Wie wählen wir Betreuungskräfte aus?
Eine gute Betreuung hängt nicht nur von formalen Angaben ab. Entscheidend ist, ob die Betreuungskraft zur Situation, zum Haushalt und zur betreuten Person passt.
Wir achten bei der Auswahl unter anderem auf:
Erfahrung in der häuslichen Betreuung
passende Deutschkenntnisse
Belastbarkeit und Zuverlässigkeit
Erfahrung mit ähnlichen Betreuungssituationen
Umgang mit Demenz, Mobilitätseinschränkungen oder Inkontinenz
Nichtraucher-/Raucherwunsch
Führerschein, wenn erforderlich
Persönlichkeit und soziale Kompetenz
Viele Betreuungskräfte haben bereits Erfahrung in deutschsprachigen Haushalten. Wenn besondere Anforderungen bestehen, sprechen wir diese vorab offen an und prüfen, welche Betreuungskraft dafür geeignet ist.
Die Anforderungen an die Betreuungskraft werden vor Beginn der Vermittlung möglichst genau erfasst. So können wir besser einschätzen, welche Person fachlich, sprachlich und menschlich zur jeweiligen Betreuungssituation passt.
Was passiert bei Problemen, Wechsel oder Ausfall?
Auch bei sorgfältiger Auswahl kann es vorkommen, dass eine Betreuungssituation angepasst werden muss. Wichtig ist dann eine schnelle, klare und lösungsorientierte Kommunikation.
PermaCura unterstützt Sie bei:
Startschwierigkeiten in den ersten Tagen
Missverständnissen zwischen Familie und Betreuungskraft
Änderungswünschen im Tagesablauf
gesundheitlichen Veränderungen der betreuten Person
notwendigem Wechsel der Betreuungskraft
Krankheit oder Ausfall der Betreuungskraft
Abstimmung mit Angehörigen, Pflegedienst oder Dienstleistungsunternehmen
In dringenden Fällen erreichen Sie uns zusätzlich über unsere Notfallnummer. Diese ist für Situationen gedacht, in denen kurzfristig Unterstützung bei einem Ausfall, einer akuten Eskalation oder einer wichtigen organisatorischen Klärung benötigt wird.
Notfallnummer: 01579-245 40 30
Warum Familien PermaCura wählen
PermaCura steht für persönliche Beratung, klare Kommunikation und eine realistische Organisation der Betreuung zu Hause.
Was uns wichtig ist:
keine falschen 24-Stunden-Versprechen
transparente Kosten vor Vertragsabschluss
klare rechtliche Einordnung
persönliche Ansprechpartner
sorgfältige Bedarfserfassung
passende Personalvorschläge
Begleitung auch nach Betreuungsbeginn
Unterstützung bei Problemen und Wechseln
respektvoller Umgang mit Familien und Betreuungskräften
Unser Ziel ist eine Betreuung, die fachlich, menschlich und organisatorisch funktioniert, nicht nur am ersten Tag, sondern dauerhaft im Alltag.
Häufige Fragen zur 24-Stunden-Betreuung
Bedeutet 24-Stunden-Betreuung, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet?
Nein. Der Begriff ist branchenüblich, aber missverständlich. Gemeint ist, dass die Betreuungskraft im Haushalt der betreuten Person lebt. Sie arbeitet jedoch nicht 24 Stunden am Tag. Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und freie Tage müssen eingehalten werden.
Ist eine echte 24-Stunden-Versorgung durch eine einzelne Betreuungskraft möglich?
Nein. Eine lückenlose Versorgung rund um die Uhr kann eine einzelne Betreuungskraft rechtlich und praktisch nicht leisten. Wenn eine durchgehende Versorgung erforderlich ist, müssen zusätzliche Lösungen eingeplant werden.
Welche Aufgaben darf die Betreuungskraft übernehmen?
Die Betreuungskraft unterstützt im Alltag, bei hauswirtschaftlichen Aufgaben, bei der Grundpflege, bei Mahlzeiten, Mobilität, Tagesstruktur und sozialer Begleitung.
Was darf die Betreuungskraft nicht übernehmen?
Medizinische Behandlungspflege gehört nicht zu den Aufgaben der Betreuungskraft. Dazu zählen zum Beispiel Spritzen, Wundversorgung oder medizinisch notwendige Leistungen, die ärztlich verordnet werden. Dafür ist in der Regel ein ambulanter Pflegedienst zuständig.
Wie schnell kann eine Betreuungskraft starten?
Je nach Betreuungsbedarf, gewünschten Sprachkenntnissen und Verfügbarkeit geeigneter Betreuungskräfte kann eine Betreuung häufig innerhalb weniger Werktage organisiert werden. Eine feste Anreisezeit können wir erst bestätigen, nachdem eine passende Betreuungskraft gefunden und die Reise verbindlich geplant wurde.
Wie lange bleibt eine Betreuungskraft vor Ort?
Die Einsatzdauer variiert je nach Betreuungskraft, Dienstleistungsunternehmen und Situation. Häufig bleiben Betreuungskräfte mehrere Wochen bis wenige Monate vor Ort und werden anschließend abgelöst.
Was kostet die Betreuung?
Die monatlichen Gesamtkosten einer Betreuung in häuslicher Gemeinschaft liegen je nach Sprachkenntnissen, Erfahrung, Betreuungsbedarf und besonderen Anforderungen häufig zwischen etwa 3.200 und 3.800 Euro.
Vor Vertragsabschluss erhalten Sie eine vollständige Kostenübersicht. Darin werden einmalige, monatliche und möglicherweise anlassbezogene Kosten getrennt ausgewiesen. Mehr unter Kosten
Gibt es Unterstützung durch die Pflegekasse?
Je nach Pflegegrad können Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag oder weitere Leistungen eine Rolle spielen. Wir geben Ihnen eine erste Orientierung und empfehlen, Details mit der Pflegekasse oder einer qualifizierten Beratungsstelle abzustimmen.
Was ist eine A1-Bescheinigung?
Die Betreuungskräfte werden im Rahmen der europäischen Arbeitnehmerentsendung beschäftigt. Zu den relevanten Unterlagen gehört insbesondere die A1-Bescheinigung als Nachweis über die anzuwendenden Sozialversicherungsvorschriften.
Sollte die A1-Bescheinigung bei Einsatzbeginn noch nicht ausgestellt sein, muss ein dokumentierter Antrag vorliegen. Die endgültige Bescheinigung wird nach ihrer Ausstellung nachgehalten und den Einsatzunterlagen zugeordnet.
PermaCura dokumentiert, welche Nachweise vor Einsatzbeginn vorliegen und welche Unterlagen gegebenenfalls noch nachzureichen sind.
Wer ist Arbeitgeber der Betreuungskraft?
Im Entsendemodell ist die Betreuungskraft beim ausländischen Dienstleistungsunternehmen angestellt. Die Familie ist nicht Arbeitgeber der Betreuungskraft.
Was passiert, wenn es menschlich nicht passt?
Auch bei einer sorgfältigen Auswahl kann sich im gemeinsamen Alltag zeigen, dass Erwartungen, Persönlichkeit oder Anforderungen nicht ausreichend zusammenpassen.
In diesem Fall besprechen wir die Situation mit der Familie, der Betreuungskraft und dem zuständigen Partnerunternehmen. Zunächst prüfen wir, ob sich die Schwierigkeiten durch klare Absprachen lösen lassen. Ist dies nicht möglich oder nicht zumutbar, unterstützen wir bei der Organisation eines Wechsels.
Sie bleiben auch in einer schwierigen Betreuungssituation nicht allein.
Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird?
In diesem Fall prüfen wir gemeinsam mit dem Dienstleistungsunternehmen, welche Vertretung oder Ersatzlösung möglich ist. Wichtig ist eine schnelle Kommunikation, damit die Versorgung möglichst stabil bleibt.
Ist PermaCura auch nach Beginn der Betreuung erreichbar?
Ja. Unsere Arbeit endet nicht mit der Vermittlung. Wir bleiben Ansprechpartner für Familien, wenn Fragen, Änderungen oder Probleme auftreten.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Eine Kündigung ist täglich möglich. Nach Zugang der Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Die genauen Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen.
Muss die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer haben?
Ja. Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer mit ausreichend Privatsphäre, Schlafmöglichkeit, Stauraum und Zugang zu Bad, Küche und WLAN. Gute Wohnbedingungen sind wichtig, damit die Betreuung dauerhaft stabil funktionieren kann.
Was passiert, wenn nachts regelmäßig Hilfe benötigt wird?
Wenn nachts regelmäßig Unterstützung erforderlich ist, prüfen wir gemeinsam, ob eine einzelne Betreuungskraft ausreicht oder ob zusätzliche Hilfe notwendig ist. Eine lückenlose Nachtversorgung kann durch eine einzelne Betreuungskraft nicht dauerhaft geleistet werden.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten
Sie möchten wissen, ob eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft für Ihre Situation geeignet ist?
Dann sprechen Sie mit uns. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und erklären Ihnen offen, welche Möglichkeiten bestehen – und wo die Grenzen dieser Betreuungsform liegen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
