Persönlich berechnet
Jede Betreuungssituation ist anders. Deshalb erstellen wir kein pauschales Standardangebot, sondern prüfen gemeinsam Ihren individuellen Bedarf.
Transparente Kosten
Sie erhalten vor Beginn eine klare Kostenübersicht. So wissen Sie, welche monatlichen Kosten entstehen und welche Leistungen enthalten sind.
Zuschüsse verständlich erklärt
Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen der Pflegeversicherung grundsätzlich relevant sein können – zum Beispiel Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder steuerliche Entlastungen.
Was kostet eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft?
Die monatlichen Kosten für eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft hängen von der konkreten Betreuungssituation ab. Entscheidend sind zum Beispiel der Unterstützungsbedarf, die gewünschten Sprachkenntnisse, Erfahrung der Betreuungskraft, Mobilität, besondere Anforderungen und die Frage, wie kurzfristig eine Betreuung organisiert werden soll.
Als Orientierung liegen die monatlichen Kosten für eine Betreuungskraft häufig im Bereich von etwa 3.200 € bis 3.800 €. In besonderen Situationen, zum Beispiel bei sehr hohem Betreuungsaufwand, sehr guten Deutschkenntnissen, Führerschein, Demenz-Erfahrung oder kurzfristigem Beginn, können die Kosten höher ausfallen.
Wir erstellen Ihnen deshalb immer ein individuelles Angebot, das zu Ihrer Situation passt.
Was ist im Preis enthalten?
Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den Vertragsunterlagen. Typischerweise umfasst eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft:
Auswahl passender Betreuungsvorschläge
Organisation der Anreise
Unterstützung im Alltag und Haushalt
Begleitung und Tagesstruktur
Grundpflegerische Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten
Persönliche Begleitung durch PermaCura während der laufenden Betreuung
Abstimmung bei Fragen, Anpassungen oder einem notwendigen Wechsel
Wichtig: Eine Betreuungskraft ersetzt keinen ambulanten Pflegedienst. Medizinische Behandlungspflege, zum Beispiel Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung oder ärztlich verordnete Maßnahmen, wird bei Bedarf durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst übernommen.
Beispiel für den laufenden monatlichen Eigenanteil
Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie sich der monatliche Eigenanteil ungefähr zusammensetzen kann. Die Werte dienen der Orientierung und ersetzen kein individuelles Angebot.
Monatliche Kosten der Betreuung: 3.220,00 €
Abzüglich Pflegegeld bei Pflegegrad 3: -599,00 €
Abzüglich anteiliger gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: -294,92 €
Voraussichtlicher monatlicher Eigenanteil: 2.326,08 €
Das entspricht einem rechnerischen Tagessatz von ca. 77,54 €.
Hinweis: Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beträgt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Wird dieser Betrag rechnerisch auf 12 Monate verteilt, ergibt sich ein monatlicher Anteil von 294,92 €. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt von den Voraussetzungen im Einzelfall und der Entscheidung der Pflegekasse ab.
Pflegegeld: monatliche Entlastung nach Pflegegrad
Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 können Pflegegeld erhalten, wenn die Pflege zu Hause organisiert wird. Das Pflegegeld kann zur Entlastung der monatlichen Kosten beitragen.
Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 347 € monatlich
Pflegegrad 3: 599 € monatlich
Pflegegrad 4: 800 € monatlich
Pflegegrad 5: 990 € monatlich
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Wie es eingesetzt wird, entscheidet die Familie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst.
Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und gemeinsamer Jahresbetrag
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag. Dieser beträgt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr und kann unter bestimmten Voraussetzungen flexibel genutzt werden.
Für Familien ist das wichtig, weil sich dadurch ein Teil der Betreuungskosten reduzieren kann – zum Beispiel, wenn eine Ersatzpflege erforderlich ist oder Angehörige entlastet werden müssen.
Wichtig ist: Die tatsächliche Erstattung hängt von den persönlichen Voraussetzungen, dem Pflegegrad, der bisherigen Nutzung der Leistungen und der Prüfung durch die Pflegekasse ab. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die möglichen Ansprüche besser zu verstehen.
Steuerliche Entlastung: bis zu 4.000 € pro Jahr möglich
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Nach § 35a EStG können 20 % der begünstigten Aufwendungen, maximal bis zu 4.000 € pro Jahr, direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Wichtig: Eine steuerliche Entlastung hängt immer von der persönlichen steuerlichen Situation ab. Bitte klären Sie die konkrete Absetzbarkeit mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Was beeinflusst die Kosten?
Die Kosten einer Betreuung zu Hause hängen nicht nur vom Pflegegrad ab. Wichtiger ist, welche Unterstützung im Alltag tatsächlich benötigt wird.
Folgende Faktoren können den Preis beeinflussen:
Deutschkenntnisse der Betreuungskraft
Erfahrung mit bestimmten Krankheitsbildern, zum Beispiel Demenz oder Parkinson
Umfang der Unterstützung im Alltag
Nacht- und Rufbereitschaftssituation
Mobilität der pflegebedürftigen Person
Anzahl der zu betreuenden Personen
Führerschein oder Fahrpraxis
Haushaltsgröße und Aufgaben im Haushalt
Kurzfristigkeit des Einsatzbeginns
Besondere persönliche Wünsche der Familie
Deshalb ist eine ehrliche Bedarfsermittlung wichtig. Nur so lässt sich ein Angebot erstellen, das realistisch und fair ist.
Warum wir keine Lockpreise zeigen
Viele Familien vergleichen zunächst nur den niedrigsten Monatspreis. Das ist verständlich, kann aber zu falschen Erwartungen führen.
Eine gute Betreuung muss zur Situation passen. Entscheidend ist nicht nur der Preis, sondern ob die Betreuungskraft die Anforderungen erfüllen kann, ob die Kommunikation funktioniert und ob die Organisation rechtlich sauber und verlässlich ist.
Deshalb nennen wir Ihnen keine unrealistischen Lockpreise. Sie erhalten von uns ein transparentes Angebot, das auf Ihrer tatsächlichen Betreuungssituation basiert.
Rechtlich organisierte Betreuung über europäische Partner
PermaCura arbeitet mit europäischen Partnerunternehmen zusammen, die Betreuungskräfte im Rahmen der EU-Entsendung nach Deutschland entsenden.
Dabei achten wir auf transparente Vertragsunterlagen und die relevanten Nachweise. Dazu gehört insbesondere die A1-Bescheinigung oder – sofern diese zum Einsatzbeginn noch nicht vorliegt – ein nachvollziehbarer Nachweis über die Beantragung. Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass die Betreuungskraft im Herkunftsland sozialversichert ist.
Unser Anspruch ist, Familien nicht nur einen Preis zu nennen, sondern verständlich zu erklären, wie die Betreuung organisiert wird, welche Kosten entstehen und welche Unterlagen wichtig sind.
Betreuung zu Hause im Vergleich zum Pflegeheim
Eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist nicht für jede Situation die richtige Lösung. Sie kann aber eine gute Alternative sein, wenn die pflegebedürftige Person im eigenen Zuhause bleiben möchte und eine individuelle Unterstützung im Alltag benötigt.
Der Vorteil: Die Betreuung findet im vertrauten Umfeld statt. Angehörige werden entlastet, Routinen bleiben erhalten und die Betreuung kann stärker an den persönlichen Alltag angepasst werden.
Wichtig ist aber auch hier: Eine Betreuungskraft arbeitet nicht rund um die Uhr. Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ wird umgangssprachlich verwendet. Gemeint ist eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft mit geregelten Arbeits-, Ruhe- und Freizeitzeiten.
Beispiel: So kann sich Ihr Eigenanteil verändern
Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Pflegegrad, den verfügbaren Budgets und der individuellen Betreuungssituation ab.
Ohne Pflegegrad
Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, können Pflegegeld und Leistungen der Pflegeversicherung in der Regel noch nicht genutzt werden. In diesem Fall tragen Familien die Kosten zunächst selbst. Wir empfehlen, zeitnah einen Pflegegrad bei der Pflegekasse zu beantragen.
Mit Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 2 kann Pflegegeld in Höhe von 347 € monatlich zur Entlastung beitragen. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen relevant sein.
Mit Pflegegrad 3
Bei Pflegegrad 3 kann Pflegegeld in Höhe von 599 € monatlich berücksichtigt werden. In vielen Fällen ist dies ein häufiger Ausgangspunkt für eine Betreuung zu Hause.
Mit Pflegegrad 4 oder 5
Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist der Unterstützungsbedarf häufig höher. Das Pflegegeld fällt höher aus, gleichzeitig können aber auch die Anforderungen an die Betreuungskraft steigen. Deshalb ist eine individuelle Prüfung besonders wichtig.
Was Familien häufig übersehen
Bei der Planung der Kosten sollten nicht nur der Monatspreis betrachtet werden. Wichtig sind auch folgende Fragen:
Sind Pflegegeld und Ersatzpflege bereits berücksichtigt?
Wurde der gemeinsame Jahresbetrag bereits teilweise genutzt?
Gibt es zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst?
Entstehen Reisekosten oder saisonale Zuschläge?
Ist ein Wechsel der Betreuungskraft absehbar?
Kann eine steuerliche Entlastung genutzt werden?
Welche Kündigungsfrist gilt?
Wir besprechen diese Punkte mit Ihnen, damit Sie eine realistische Entscheidungsgrundlage haben.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet eine Betreuung zu Hause monatlich?
Die Kosten hängen vom konkreten Betreuungsbedarf ab. Häufig liegen die monatlichen Kosten für eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ungefähr zwischen 3.200 € und 3.800 €. Bei besonderen Anforderungen können die Kosten höher ausfallen.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Der Eigenanteil ergibt sich aus den monatlichen Betreuungskosten abzüglich möglicher Leistungen wie Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder steuerlicher Entlastungen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Wird eine Betreuung zu Hause von der Pflegekasse bezahlt?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nicht automatisch vollständig. Pflegegeld und bestimmte Budgets können aber zur Finanzierung beitragen. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist, entscheidet die Pflegekasse.
Kann ich Pflegegeld für die Betreuung nutzen?
Ja, Pflegegeld kann grundsätzlich zur Finanzierung der häuslichen Versorgung beitragen. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?
Der gemeinsame Jahresbetrag bündelt Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Er beträgt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr und kann unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.
Kann ich Betreuungskosten steuerlich absetzen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflege- und Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt werden. Bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr können möglich sein. Bitte klären Sie den konkreten Fall mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.
Warum nennt PermaCura keinen festen Einheitspreis?
Weil jede Betreuungssituation anders ist. Sprachkenntnisse, Erfahrung, Krankheitsbilder, Mobilität, Haushaltsaufgaben, Dringlichkeit und persönliche Wünsche beeinflussen die Kosten. Ein pauschaler Einheitspreis wäre oft nicht ehrlich.
Gibt es zusätzliche Kosten?
Das hängt vom konkreten Vertrag und der Betreuungssituation ab. Mögliche Zusatzkosten können zum Beispiel Reisekosten, saisonale Zuschläge, besondere Anforderungen oder Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes sein. Diese Punkte werden im Angebot transparent dargestellt.
Ist die Betreuung täglich kündbar?
Die Zusammenarbeit kann täglich gekündigt werden. Nach Eingang der Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Einzelheiten sowie Regelungen zu bereits entstandenen Reise-, Wechsel- oder Einsatzkosten ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen.
Ersetzt die Betreuungskraft einen Pflegedienst?
Nein. Betreuungskräfte unterstützen im Alltag, im Haushalt und bei grundpflegerischen Tätigkeiten. Medizinische Behandlungspflege übernimmt bei Bedarf ein zugelassener ambulanter Pflegedienst.
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Sie möchten wissen, mit welchem Eigenanteil Sie in Ihrer Situation rechnen müssen? Dann senden Sie uns gerne eine Anfrage. Wir prüfen gemeinsam Ihren Betreuungsbedarf und erstellen ein unverbindliches, transparentes Angebot.
